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Fehlalarm


Durch das sehr einfache Auslösen eines Notalarms über den DSC-Controller kommt es häufig zu kostspieligen Falschalarmen. Seenotmeldungen
Falls Sie einen DSC-Alert irrtümlich ausgesendet haben,
Warten Sie nicht auf die Wiederholungsaussendung
durch den Controller oder die Bestätigung durch
die Küstenfunkstelle (MRCC).
An manchen Stellen wird vorgeschlagen sofort CLR oder die Aussendung sofort durch Poweroff zu unterbrechen.
Bremen Rescue empfiehlt die erste Aussendung komplett abzuwarten, damit kein verstümmelter Notruf ankommt.
siehe jedoch Empfehlung des MRCC-Bremen


GMDSS-Alarm aufheben wegen Fehlalarm

  • CLR  so oft drücken bis CH 70 Watching angezeigt wird
    Danach Anlage kurz ausschalten und wieder einschalten.

Mit CLR haben Sie den Notalarm selbst per CLR bestätigt , und es erfolgt keine weitere Aussendung mehr oder das MRCC war schneller und hat bereits bestätigt.

Durch das kurzzeitige ausschalten wird eine Wiederholungsaussendung in jedem Fall blockiert.
Falls ihr Equipment dazu fähig ist, müssen den Alarm per DSC zurücknehmen (32.53C).

In jeden Fall müssen Sie auf Kanal 16 den Fehlalarm per Sprechfunk zurücknehmen. (32.53C)
Denken Sie auch an die Eintragung ins Funktagebuch

Prüfungsfragen

Hier einige allgemeine Fragen zum Fehlalarm


Frage : 86.

  Welche Vorkommnisse im Seefunkdienst sollen im Schiffstagebuch dokumentiert werden?

  1.    Der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie wichtige Vorkommnisse, die denSeefunkdienst betreffen
  2.    Der Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr sowie der Routineverkehr zwischen Seefunkstellen und Küstenfunkstellen
  3.    Der gesamte DSC-Verkehr sowie wichtige Vorkommnisse, die den Seefunkdienst betreffen
  4.    Der GMDSS-Verkehr zwischen Seefunkstellen sowie Fehlalarme und andere wichtige Vorkommnisse, die den Seefunkdienst betreffen

Hinweis : Damit dokumentieren Sie u.a. , dass Sie ihrer Überwachungspflicht nachgekommen sind.



Frage : 157.

  Was ist zu tun, wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 ausgelöst worden ist?

  1.     a. Gerät ausschalten, um weitere Sendungen zu verhindern
    b. Eintragung der irrtümlichen Aussendung im Schiffstagebuch
    c. Zuständiges MRCC telefonisch informieren
  2.     a. Gerät umgehend zurücksetzen
    b. Wenn möglich, den Fehlalarm per DSC zurücknehmen
    c. Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
  3.     a. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC
    b. Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
    c. Schiffsführer informieren
  4.    a. Gerät umgehend zurücksetzen
    b. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC c. Mit Meldung auf Kanal 13 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen

Hinweis : a)Zurücksetzen kann auch auschalten bedeuten (Betriebsanleitung, Geräteabhängig),
b) Nicht jedes Gerät erlaubt Rücknahme per DSC,
c) bei Meldung nur "an alle Funkstellen" nicht etwa Mayday




Frage : 171

  Was ist zu tun, bevor die Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) für Wartungszwecke aus ihrerHalterung entfernt werden soll?

  1.    MRCC informieren
  2.    Sicherung lösen
  3.    Sicherstellen, dass kein Fehlalarm ausgelöst wird
  4.    Keine besonderen Vorkehrungen treffen

Hinweis : Richtig! Also vorher evtl Bedienungsanleitung lesen.


Das sind 1.7 % der Fragen des Katalogs



Empfehlung des MRCC-Bremen:

fehlalarme-im-gmdss


Auszug:
Ist ein Notanruf versehentlich ausgelöst worden, dann sollte die erste Aussendung vollständig erfolgen, um eine Identifizierung oder Lokalisierung und damit die Feststellung des Fehlalarms möglich zu machen.

Ein verstümmelter Notanruf ist für die verantwortlichen Stellen nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht zu identifizieren, d.h. er muß mit allen Konsequenzen als echter Alarm bearbeitet werden.

Nach dem Aussenden eines vollständigen Notanrufs (DSC-Alert) ist die Sendung sofort abzubrechen.

Bei DSC-Alarmen muß anschließend die Aussendung einer Aufhebungsmeldung über die entsprechenden Sprechfunkkanäle erfolgen ("An alle Funkstellen ..."), also z.B. bei Alarmierung über UKW- DSC Kanal 70 Aufhebung über Kanal 16.



Rücknahme Fehlalarm GMDSS (formaler Aufbau)

DSC-Controller mit CLR-Taste zurücksetzen oder Funkgeräte aus- und wieder einschalten. Danach per Sprechfunk:
Kanal 16 einschalten und Sprechtaste drücken:

ALL STATIONS     ALL STATIONS    ALL STATIONS
nicht mit Notzeichen einleiten
this is  .....................
Schiffsname / Callsign*   (MMSI*)

PLEASE CANCEL MY DISTRESS ALERT OF
OF hhmm UTC
(Stunde Minute [in UTC] des Fehlalarms)

OUT

Beispiel Anruf und Notmeldung zurücknehmen   (32.53E)


ALL STATIONS     ALL STATIONS     ALL STATIONS
THIS IS
Fairplay       Fairplay      Fairplay
DF8564
211345260
PLEASE CANCEL MY DISTRESS ALERT OF time hhmm UTC
(Stunde Minute [in UTC] der Aussendung des Fehlalarms)
OUT

Radio Regulations

RR WRC-07
Operational procedures for
urgency and safety communications in the
global maritime distress and safety system (GMDSS)

  Wählen Sie hier die Situation.

Silence

32.45     § 28
1) The rescue coordination centre responsible for controlling a search and rescue operation shall also coordinate the distress traffic relating to the incident or may appoint another station to do so. (WRC-07)

32.46
2) The rescue coordination centre coordinating distress traffic, the unit coordinating search and rescue operations9 or the coast station involved may impose silence on stations which interfere with that traffic. This instruction shall be addressed to all stations or to one station only, according to circumstances. In either case, the following shall be used:
32.47
a) in radiotelephony, the signal SILENCE MAYDAY, pronounced as the French expression “seelonceall stations, m'aider”;

32.48
b) in narrow-band direct-printing telegraphy normally using forward-error correcting mode, the signal SILENCE MAYDAY. However, the ARQ mode may be used when it is advantageous to do so.
32.49
§ 29 Until they receive the message indicating that normal working may be resumed (see No. 32.51), all stations which are aware of the distress traffic, and which are not taking part in it, and which are not in distress, are forbidden to transmit on the frequencies in which the distress traffic is taking place.

9 32.46.1 In accordance with the International Convention on Maritime Search and Rescue (1979) this is the on-scene commander (OSC) or the coordinator surface search (CSS).

Anmerkungen dieser Farbe sind vom Webmaster
Achtung: der Auszug zeigt die Ausschnitte komplett aber nicht alle Paragraphen. Für die kompletten Regeln greifen Sie bitte auf die Downloadquelle zu
Quelle: Radio-Regulations Chapter VII  
Download: https://www.itu.int/dms_pub/itu-r/opb/reg/R-REG-RR-2016-ZPF-E.zip
aus dieser .zip die Datei RR2016Vol-I_EA5.pdf extrahieren (442 Seiten PDF) dort Kapitel 7